Unsere AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für gewerbliche Kunden
 

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen der Elektro Maus, Schwammertstraße 2, 54589 Stadtkyll, im Folgenden "Auftragnehmer" genannt, gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden vorbehaltlich einer anderweitigen schriftlichen Vereinbarung nicht anerkannt. Die Lieferbedingungen gelten auch dann, wenn der Auftragnehmer in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Auftraggebers die Lieferung an den Auftraggeber vorbehaltlos ausführt.
  2. Diese Bedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Alle Vereinbarungen, die zwischen den Vertragsparteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Diese Lieferbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber aus laufenden Geschäftsbeziehungen, ohne dass es eines weiteren Hinweises bedarf.


§ 2 Preise und Vertragsabschluss

  1. Alle Angebote des Auftragnehmers sind unverbindlich und freibleibend, sofern sich aus der Auftragsbestätigung des Auftragnehmers nichts Anderes ergibt oder dieser nicht ausdrücklich etwas Anderes schriftlich erklärt.
  2. Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer ein. Hierbei sind die angegebenen Preise Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, die in fett gedruckt stehenden Preise sind Nettopreise inkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Erhöht oder ermäßigt sich die gesetzliche Mehrwertsteuer zwischen Auftragserteilung und Abrechnung, ist der Auftragnehmer berechtigt und verpflichtet, die Preise entsprechend anzupassen.
  3. Bei Bestellungen über € 50,00 brutto (inkl. Umsatzsteuer) fallen für die Lieferung keine weiteren Kosten an. Bei niedrigeren Bestellwerten stellen wir Ihnen für den Versand einen Betrag in Höhe von € 4,90 brutto in Rechnung.
  4. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Auftragnehmer Aufträge vom Auftraggeber schriftlich bestätigt oder wenn der Auftragnehmer die vom Auftraggeber bestellten Gegenstände ausliefert.
  5. Die vom Auftraggeber unterzeichnete Bestellung ist ein bindendes Angebot; der Auftragnehmer ist berechtigt, dieses Angebot binnen 4 Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung anzunehmen oder dem Auftraggeber gegenüber die bestellten Leistungen auszuführen. Mündliche Auskünfte und Zusicherungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer schriftlichen Bestätigung.
     

§ 3 Warenlieferung und Leistungszeit

  1. Der Auftragnehmer liefert ausschließlich zu Abnehmern innerhalb Deutschlands.
  2. Die bestellten Waren werden dem Auftraggeber mit einem Paketdienst nach der Wahl des Auftragnehmers zugesandt.
  3. Die bestellten Waren werden vom Auftragnehmer schnellstmöglich, regelmäßig innerhalb von 1 - 2 Werktagen, nach Auftragseingang oder bei Vorkasse nach Zahlungseingang zum Versand gebracht. Der Beginn der angegebenen Lieferfrist setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der dem Auftraggeber obliegenden Verpflichtung voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
  4. Die Lieferfrist verlängert sich um die Dauer einer Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit im Falle höherer Gewalt oder anderer vom Auftragnehmer nicht zu vertretender oder unvorhersehbarer Umstände, wie z.B. Arbeitskämpfe, Naturkatastrophen, Rohstoffbeschaffungs-Schwierigkeiten, nicht rechtzeitige Belieferung durch Unterlieferanten. Diese Umstände sind auch dann vom Auftragnehmer nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vom Auftraggeber vorliegenden Verzuges entstehen. Dauert die Behinderung länger als 3 Monate, so ist der Auftragnehmer und der Auftraggeber berechtigt, nach Ablauf einer weiteren angemessenen Nachfrist vom Vertrage zurückzutreten. Schadensersatzansprüche sind in diesem Fall ausgeschlossen.
  5. Setzt der Auftraggeber dem Auftragnehmer nach dessen Verzug eine angemessene Frist, so ist er nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten; Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung stehen dem Auftraggeber in diesem Fall nur zu, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhte. Diese Haftungsbegrenzungen gelten nicht, wenn der Auftraggeber wegen des vom Auftragnehmer zu vertretenen Verzugs geltend machen kann, dass sein Interesse an der Vertragserfüllung weggefallen ist. In diesen Fällen ist die Haftung aus den vertragstypischen und vorhersehbaren Schäden begrenzt, soweit dem Auftragnehmer nicht Vorsatz vorgeworfen werden kann.
  6. Zu Teillieferungen und vorzeitigen Lieferungen ist der Auftragnehmer berechtigt, sofern dem kein erkennbares Interesse des Auftraggebers entgegensteht.
  7. Der Auftraggeber prüft Lieferschein und Rechnung unmittelbar nach Erhalt auf ihre Richtigkeit. Für den Fall, dass andere Ware als die bestellte Ware geliefert wird oder fehlerhafte Mengen geliefert werden, sollte der Auftraggeber sich unmittelbar mit dem Auftragnehmer in Verbindung setzen (Telefon: +49(0)6597 961153, eMail elektro_maus@t-online.de). Schuldhaft verzögerte Reklamationen werden nicht berücksichtigt.
  8. Leistungsort ist der Ort des Versandhandels der entsprechenden Produkte. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der zu versendenden Sache geht in dem Zeitpunkt auf den Auftraggeber über, in dem dieser die Ware in Empfang nimmt oder in Annahme oder Schuldnerverzug gerät.
  9. Die Waren werden in den angegebenen Verpackungseinheiten ausgeliefert. Technische Änderung der Form, Farbe und Gewichtseinheit bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
  10. Lieferung an Großhändler und gewerbliche Wiederverkäufer ist ausgeschlossen.
     

§ 4 Eigentumsvorbehalt

  1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den Auftraggeber jetzt oder künftig zustehen, behält der Auftragnehmer das Eigentum an den gelieferten Waren (Vorbehaltsware). Der Auftraggeber darf über die Vorbehaltsware nicht verfügen.
  2. Bei Zugriff von Dritten, insbesondere Gerichtsvollzieher auf die Vorbehaltsware, wird der Auftraggeber auf das Eigentum des Auftraggebers hinweisen und ihn unverzüglich benachrichtigen, damit dieser seine Eigentumsrechte durchsetzen kann.
  3. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, dem Auftraggeber die in diesem Zusammenhang stehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu ersetzen, haftet hierfür der Auftraggeber.
  4. Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers - insbesondere Zahlungsverzug - ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware herauszuverlangen.


§ 5 Zahlungen

  1. Die Zahlung erfolgt nach Ihrer Wahl durch Vorkasse, perNachnahme oder per Rechnung.
  2. Sofern nicht anders schriftlich vereinbart wird, ist der Kaufpreis zahlbar innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum. Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behält sich der Auftragnehmer ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber. Discount- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Auftraggebers und sind sofort fällig.
  3. Skonto wird nicht gewährt.
  4. Bei Teillieferungen begründet die Rechnung die Fälligkeit hinsichtlich der ausgelieferten Artikel.
  5. Für den Fall der Nichteinlösung oder der Rückgabe einer Lastschrift ermächtigt der Auftraggeber hiermit seine Bank unwiderruflich, dem Auftragnehmer seinen Namen und seine aktuelle Anschrift mitzuteilen.
  6. Der Auftragnehmer ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmung des Auftraggebers, Zahlungen zunächst auf dessen älteren Schulden anzurechnen und den Auftraggeber über die Art der erfolgten Verrechnung zu informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die Zahlungen zunächst auf die Kosten und dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
  7. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Zur Zurückbehaltung ist der Auftraggeber jedoch auch wegen Gegenansprüche aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt.
  8. Bei Verzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9,9% zu verlangen, soweit kein geringerer Schaden nachgewiesen wird.
  9. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Auslieferung der Ware von einer Vorauszahlung des Auftraggebers abhängig zu machen.


§ 6 Gewährleistung und Haftung

  1. Der Auftraggeber hat für die Dauer von 30 Tagen ein besonderes Rückgaberecht der gelieferten Waren, solange diese unbeschädigt, funktionsfähig, vollständig und in einwandfreier Originalverpackung und ggf. versiegelt sind. Das Rückgaberecht für Drucker, Scanner, Digitalkameras, Festplatten und anderen Speichermedien, PCs, PDAs, Notebooks, Bücher, Verbrauchsmaterial (z. B. Tinte, Toner, Farbbänder, etc.), Datenträger und Softwareprogramme gilt nur in ungeöffneter Originalverpackung. Dieses besondere Rückgaberecht besteht neben der gesetzlichen Gewährleistung und erfolgt durch fristgemäßes Absenden der Ware an den Auftragnehmer nach vorheriger Kontaktaufnahme. Nach Eingang der Waren wird der Auftragnehmer die Rechnung bzw. Rechungsposition gut schreiben und bereits erfolgte Zahlung auf Wunsch erstatten.
  2. Offensichtliche Mängel oder Unvollständigkeiten müssen dem Auftragnehmer umgehend nach Erhalt der Waren, verdeckte Mängel umgehend nach ihrer Entdeckung, mitgeteilt werden.
  3. Hat der gelieferte Gegenstand nicht die vereinbarte Beschaffenheit oder eignet sich nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte oder die Verwendung allgemein oder hat er nicht die Eigenschaften, die der Auftraggeber nach den öffentlichen Äußerungen des Auftragnehmers erwarten kann, leistet der Auftragnehmer grundsätzlich Nacherfüllung durch Nachlieferung einer mangelfreien Sache. Mehrfache Nachlieferung ist zulässig. Schlägt zweifache Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl den Kaufreis angemessen herabsetzen oder vom Vertrag zurücktreten.
  4. Bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung beschränkt sich die Haftung des Auftragnehmers auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei fahrlässiger Pflichtverletzung der gesetzlichen Vertreter oder der Erfüllungsgehilfen.

§ 7 Datenschutz

  1. Der Auftragnehmer speichert die Daten des Auftraggebers zur Auftragsdurchführung und zur Kundenpflege. Von dem Auftragnehmer beauftragte Dienstleister erhalten im Rahmen der Auftragsverarbeitung die Daten nur, soweit dies notwendig ist. Anderen Unternehmen stellt der Auftragnehmer die Daten zur einmaligen Nutzung zur Verfügung, wenn diese Informationen zusenden wollen. Jedoch nur solche Daten, regelmäßig Name und Anschrift, wie es im Bundesdatenschutzgesetz erlaubt ist.


§ 8 Gerichtsstand / Erfüllungsort / Geltendes Recht

  1. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus diesem Vertrag ist der Sitz des Auftragnehmers.
  2. Erfüllungsort für alle Leistungen des Auftragnehmers ist dessen Sitz, wenn der Auftraggeber Kaufmann ist.
  3. Für alle Ansprüche aus und in Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes.
  4. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrages oder dieser Lieferbedingungen unwirksam sein oder werden, so beeinträchtigt dies die Wirksamkeit des Vertrages oder der Lieferbedingen im Übrigen nicht.

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